Regeln des 

HUMANISTISCHEN RITTERBUNDES

 

- B u n d e s r e g e l n -

 

 

Die folgenden Bundesregeln gelten als Aufnahmebedingungen für Damen, Ritter und itterliche        
Vereinigungen (HRB).

Der HUMANISTISCHE RITTERBUND (HRB) begrüßt jede unbescholtene Frau und 
jeden unbescholtenen Mann mit edler Gesinnung, die sich zum Ziel gestellt haben, im 
eigenen tagtäglichen Leben dem Ritterideal zu folgen.

Der HRB erkennt die allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen an und akzeptiert die Prinzipien von Freiheit, Gleichheit (vor dem Gesetz) und Brüderlichkeit.

Der HRB verfolgt humanistische Ziele und Ideale, insbesondere das Ritterideal. Diese Ideale finden unter anderem ihren Ausdruck in diesen Regeln.

Der HRB setzt sich aktiv für das Gemeinwohl ein, sei es durch das berufliche oder ehrenamtliche Engagement in der inneren und äußeren Landesverteidigung, des Katastrophenschutzes und den Rettungsdiensten, der Religion, der Philosophie, der Wissenschaft und Bildung, der Wirtschaft, der Politik und Friedensstiftung, der Bewahrung alter Traditionen in Kunst und Kultur oder im karitativen Bereich.

Der HRB verfolgt keine totalitären und intoleranten Ziele. Der Zweck des HRB besteht nicht in der Vorbereitung der Eroberung und Unterjochung von Staatsgebieten.

Der HRB und sein Mitglieder verpflichten sich bei ihrer Ehre, niemals an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mitzuwirken, sondern sich auch auf dem Schlachtfeld des Gedanken- und Meinungsaustauschs ritterlich zu verhalten.

Der HRB verpflichtet sich zu einem moralisch einwandfreien Verhalten und die Einhaltung der Gesetze seines Landes, sofern sie nicht gegen die Menschenrechte verstoßen.

Der HRB verfolgt keine kommerziellen Zwecke oder mindere Ziele, die an der Ernsthaftigkeit des Ritterideals zweifeln lassen.

Der HRB folgt dem Prinzip der Wahrhaftigkeit und spiegelt nichts vor, was er nicht ist. Das Führen oder die Vergabe von falschen Adelstiteln wird im HRB abgelehnt und nicht praktiziert.

Der HRB verpflichtet sich zur grundsätzlichen Anerkennung und Tolerierung anderer akkreditierten ritterlichen Vereinigungen und Ritterorden, ohne dabei die bestehenden Unterschiede verleugnen zu müssen. Zweifel an der Legitimation einer ritterlichen Vereinigung oder eines Ritters werden dem Schiedsgericht vorgebracht und möglichst nicht öffentlich ausgetragen.

Interessierte Einzelpersonen und ritterliche Vereinigungen verpflichten sich, vollständig alle relevanten Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine seriöse Überprüfung und Akkreditierung erforderlich sind. Hierzu zählen Ordensregeln, Statuten, Adelsnachweise, Urkunden zur kirchlichen Anerkennung und über die Mitgliedschaft in einem Ritterorden.

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